Haftungsausschluss: Diese Seite ist nur für medizinische Fachkräfte und andere relevante Entscheidungsträger in Österreich bestimmt.
Informationen über den COVID-19-Impfstoff BIMERVAX®:
Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat die Marktzulassung für Österreich für die Anwendung bei Personen ab 16 Jahren erteilt.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Medizinische Fachkräfte sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über das nationale Meldesystem anzuzeigen.
Angaben zum Unternehmen
17170 Amer (Girona)
Spanien